- Bannherr
- Bạnn|herr, der (hist.): ↑Herr (3), der innerhalb eines Bezirks die Gerichtsbarkeit ausübt.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Bannherr — Bannherr, so v.w. Gerichtsherr … Pierer's Universal-Lexikon
Bannherr, der — * Der Bannhêrr, des en, plur. die en, an einigen Orten, besonders am Oberrheine noch, ein Gerichtsherr. Bannherrlich, adj. et adv. dazu gehörig. So befindet sich zu Kehl am Rheine ein gemein bannherrlicher Amtsschultheiß … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Wappen der Gemeinde Besseringen — Besseringen Saarland Blasonierung „In Silber über Blau geteiltem Schild … Deutsch Wikipedia
Bannrechte — Bannrechte, Gerechtsame, deren Inhaber (Bannherr) von den Einwohnern eines bestimmten Bezirks (s. Bannmeile) verlangen konnte, daß sie bestimmte Lebensbedürfnisse ausschließlich oder vorzugsweise durch ihn befriedigen ließen: Mühlzwang, Bier und… … Kleines Konversations-Lexikon